BBE sieht Reformbedarf beim Zentrale-Orte-Konzept in Baden-Württemberg

Ludwigsburg | 29.08.2013
Bei der Planung und Entwicklung von Einzelhandelsgroßprojekten ist die raumordnerische Zulässigkeit ganz wesentlich an die Einstufung der Ansiedlungsgemeinde als Zentraler Ort gebunden. Im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg heißt es: „Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandels-großprojekte) sollen sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen; sie dürfen in der Regel nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden.“