Förderprogramm

NRW: Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren

Okt 2020
Die Schließung von Kauf- und Warenhäusern trifft viele Innenstädte zum denkbar falschen Zeitpunkt. Denn die Frequenzverluste infolge des Online-Booms wurden bekanntermaßen vom Corona-Shutdown im Frühjahr dramatisch verstärkt und konnten erst langsam kompensiert werden. Vielerorts liegen die aktuellen Zahlen immer noch weit unter Normalniveau.

In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung daher ein Sonderprogramm initiiert, das betroffenen Kommunen insgesamt 70 Millionen Euro bereitstellt. Mit 90 Prozent werden davon „Interventionen“ gefördert, um die Handlungsfähigkeit der Akteure vor Ort zu erhalten und Zeit für neue Lösungen zu gewinnen.

Die Themen sind dabei wie folgt festgelegt:

  • Vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale im Rahmen eines „Verfügungsfonds“
  • Immobilien-Know-how für die kommunalen Ansprechpartner, damit sie „auf Augenhöhe“ mit den Eigentümern agieren können
  • Zwischenerwerb von Gebäuden, um dort neue Konzepte zur (Zwischen-)Nutzung zu erproben
  • Beratungs- und Planungsunterstützung für das Zentrenmanagement und die mögliche Verkleinerung von Handelslagen

Die Experten der BBE Handelsberatung und der IPH Handelsimmobilien können hier ihre bundesweite Erfahrung einbringen und Unterstützung leisten. Wichtig: Die Förderanträge der Kommunen müssen bis zum 16. Oktober 2020 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt sein.

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Ansprechpartner
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Jörg Lehnerdt

Regionalleiter West
Goltsteinstraße 87a,
50968 Köln