Wie die Immobilien Zeitung berichtet, setzt der Leitfaden ein Selbstverständnis der Branchen voraus: Es dürfe keinen Unterschied machen, ob eine Stadt oder ein Handelsunternehmen das Gutachten anfordere. Der Leitfaden soll außerdem dafür sorgen, dass Entscheidungen gerichtsfest sind und somit Streitigkeiten vor Gericht entschärft werden können. Dafür wurde bei dessen Erarbeitung auf eine entsprechende Übersichtlichkeit geachtet.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken sowie die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim bieten hierzu zwei Webinare an, jeweils mit Unterstützung der BBE Handelsberatung. Darin wird die neue gif-Richtinie mit ihren Zielen und Herausforderungen vorgestellt.
Die juristische Perspektive übernehmen dabei Dr. Mark Butt, Rechtsanwalt und Partner, GSK Stockmann sowie Sebastian Siemer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Waldmann Kohler Rechtsanwälte PartGmbHB. Markus Wotruba sowie Timm Jehne ergänzen ihre Perspektive als BBE-Einzelhandelsberater. Die Webinare finden am 20. April und am 10. Juni statt.
Hier geht es zur Anmeldung:
Qualitätskriterien für Einzelhandelsgutachten: Ein Webinar für Nürnberg und Mittelfranken
Hier finden Sie weitere Informationen und die Bestellmöglichkeit der gif-Richtlinien.