Code of Conduct

Fair bleiben in der Krise: BBE und IPH begrüßen Code of Conduct des GCSP

Apr 2020
Das Coronavirus hat eine wirtschaftliche Belastungssituation geschaffen, an der weder die Handelsunternehmen noch die Vermieter der Immobilienbranche eine Schuld tragen. Vielen Händlern gelingt eine Überbrückung des Umsatzausfalls nur für wenige Wochen oder Monate – danach geht es um die Existenz, zumal die Frequenzen nach der Wiedereröffnung erst langsam wieder hochfahren werden.

Krisen wie dieser kann man nur mit allergrößter Kooperationsbereitschaft begegnen. Zusammenhalt bedeutet Stärke, und diese Stärke können wir gerade alle gut gebrauchen. Der Firmenverbund aus BBE Handelsberatung und den IPH-Gesellschaften für Handelsimmobilien sieht sich in einer besonderen Verantwortung, da unsere mehr als 170 Retail-Spezialisten, darunter vor allem Unternehmensberater und Immobilienkaufleute, „auf beiden Seiten des Tisches“ sitzen.

Gemeinsam mit Vertretern des Handels und der Handelsimmobilienbranche und unter der Moderation des German Council of Shopping Places (GCSP) wurde daher einen Code of Conduct formuliert, der einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für die Zusammenarbeit aller Stakeholder während der Corona-Krise geben soll.

Die Haltung von Joachim Stumpf, Geschäftsführer von BBE und IPH, hierzu ist eindeutig: „Wir begrüßen die Initiative des GCSP aus voller Überzeugung. Wir rufen in dieser für alle Marktteilnehmer außergewöhnlichen und herausfordernden Situation dazu auf, sich differenziert, qualifiziert und konstruktiv mit dem jeweiligen Vertragspartner auseinanderzusetzen. Dies entspricht dem Verständnis unseres Unternehmensverbunds, da wir mit BBE Handelsberatung und IPH Handelsimmobilien die Differenziertheit der Marktteilnehmer im Handel und in der Immobilienwirtschaft jeden Tag hautnah erleben. Wir wollen daher für ein partnerschaftliches Miteinander werben.“

Harald Ortner, Vorstand des GCSP mahnt: „Die wichtigste Voraussetzung bei allen Mitwirkenden war die übereinstimmende Überzeugung, dass wir jetzt keine Zeit haben, uns in juristischen Positionen zu vergraben, um dann in einigen Jahren vor dem BGH zu hören, ob der § 313 BGB gilt oder nicht“.

Der Code of Conduct soll daher als Leitfaden gelten und die Verhaltensregeln zwischen Vermieter und Mieter der Handelsimmobilien für den Zeitraum der Corona-Krise und der nachfolgenden Wiederanlaufphase definieren. Er beinhaltet Handlungsempfehlungen, zu denen sich beide Parteien bekennen können. Ziel ist ein fairer und partnerschaftlicher Umgang auf Augenhöhe, um eine ausgewogene Lastenteilung zu erreichen. Es ist in der Geschichte Deutschlands der erste Code of Conduct für den Handel und die Handelsimmobilienbranche.

Was passiert jetzt?

Unser Firmenverbund aus BBE Handelsberatung und den IPH-Gesellschaften folgt der Empfehlung des GCSP, sich diesem Verhaltenskodex für die Zeit der Corona-Krise anzuschließen. Dieser kann mit einem einfachen Download Code of Conduct bezogen und weiter verbreitet werden, beispielsweise über die eigene Website oder einen Newsletter. Das gemeinsame Logo darf kostenlos und lizenzfrei genutzt werden.

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