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Neuer Mindestlohn ab 1. Januar 2022: Folgen für Arbeitgeber

Dez 2021
Der Mindestlohn wird im kommenden Jahr laut der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung in zwei Stufen steigen. Davon betroffen sind insbesondere bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2022 in der dritten Stufe von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro. In einer vierten Stufe wird er zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben.

Diese Erhöhungen haben Auswirkungen auf die maximal mögliche Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter und auf die Sozialversicherungsfreiheit.

In welchen Fällen Anpassungsbedarf besteht und wie Arbeitgeber nach der Erhöhung des Mindestlohns Stolpersteine vermeiden, erfahren Sie hier.

Wichtiger Hinweis: Wann die von den Ampel-Parteien angekündigte einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro kommt, ist derzeit noch vollkommen unklar.

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Andreas Hermsdorf / pixelio.de