Die Bundesregierung setzte sich zum 1. September das Ziel, im kommenden Winter den Energieverbrauch um 20 Prozent zu senken. Hierfür treten eine Reihe von Sparmaßnahmen in Kraft, von denen auch der Einzelhandel betroffen ist. Es ist demnach verboten, die Ladentüren dauerhaft offen zu halten (Ausnahme Notausgang und Fluchtweg). Darüber hinaus dürfen Leuchtreklamen in Schaufenster von 22 bis 16 Uhr nicht mehr betrieben werden. Für öffentliche Gebäude gilt außerdem eine Maximaltemperatur von 19 Grad.
Die gesetzlichen Maßnahmen betreffen damit die beiden Bereiche (Beleuchtung und Heizung), in denen auch der Einzelhandel die größten Energiesparmöglichkeiten besitzt. Maximilian Riebel, Senior Consultant bei der BBE Handelsberatung: „Um darüber hinaus die Sparmöglichkeiten weiter auszuschöpfen ist die Eigeninitiative der Händler gefragt. Es bietet sich beispielsweise an, Sozialräume mit Lichtsensoren auszustatten, Zeitschaltuhren zu installieren und die eigenen Mitarbeiter auf die aktuelle Situation aufmerksam zu sensibilisieren und über Energiesparmöglichkeiten aufzuklären.“ Dies kann ganz praktisch durch das Aushängen von Energiespar-Checklisten im Unternehmen geschehen. Eine Investition in LED-Lichtanlagen und eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlagen sind darüber hinaus grundlegend.
Zudem setzt der Handelsverband Deutschland (HDE) mit seiner Plakatkampagne (siehe Abbildung) auf das Verständnis der Kunden. Angesichts der steigenden Nebenkosten auf Kundenseite dürften diese äußerst kulant auf die umgesetzten Maßnahmen reagieren. Trotz der steigenden Energiekosten und dem damit verbundenen (richtigen) Fokus auf Einsparmöglichkeiten sollten die Händler laut Riebel einen entscheidenden Punkt nicht außer Acht lassen: „Der Kunde ist und bleibt Gast und muss sich auf der Fläche wohlfühlen. Und dabei darf es auch gerne diesen Winter angenehm warm sein, ein paar dekorative Lichterketten die Seele erfreuen und der Einkauf als ein positives Erlebnis empfunden werden.“