Durch Mietkautionsversicherung mehr Flexibilität bei der Bank

Durch Mietkautionsversicherung mehr Flexibilität bei der Bank

Gastbeitrag der Richard Böck Versicherungsmakler GmbH

Richard Böck Maklerbüro

In den meisten Fällen wird die Mietkaution die Sie Ihrem Vermieter zur Verfügung stellen über eine Bankbürgschaft abgewickelt.

 

Diese Bankbürgschaft wird auf Ihre gesamte Kreditlinie bei der Bank angerechnet und reduziert somit Ihren finanziellen Spielraum erheblich.

 

Bei Abschluss einer Mietkautionsversicherung wird dadurch die Kreditlinie bei Ihrer Bank wieder erheblich erweitert.

 

Entsprechend den wirtschaftlichen Kennzahlen Ihres Unternehmens stellt der Kautionsversicherer fest, in wie weit Sicherheiten notwendig sind und gegebenenfalls in welcher Höhe. Diese Sicherheiten können entweder durch Abtretung eines Festgeldes oder eine Bankrückbürgschaft gewährt werden. Die Abwicklung ist denkbar einfach: Nach Prüfung durch den Versicherer wird ein entsprechender Kautionsvertrag geschlossen, daraufhin werden für bestehende Mietkautionen entsprechende Bürgschaftsanträge beim Versicherer gestellt, der Ihnen die Bürgschaftsvereinbarung unterzeichnet zurück gibt. Diese können an den Vermieter weitergereicht werden, der damit die bisherige Bürgschaft bei der Bank frei gibt. Gerne können Sie weitere Auskünfte und Informationen darüber erhalten.

Kontaktdaten erhalten Sie unter www.boeck-vm.de.