Pflichtselbstbehalt in der D&O-Versicherung
Pflichtselbstbehalt in der D&O-Versicherung
Gastbeitrag der Richard Böck Versicherungsmakler GmbH
Die Bundesregierung war aufgrund der massiven öffentlichen Diskussion aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise über die Höhe von Managergehältern und Abfindungen in Zugzwang.
Aus diesem Grunde wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das am 05.08.2009 in Kraft trat. Es handelt sich dabei um das "Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsbezügen" (VorstAG).
Mit der Neuregelung will der Gesetzgeber die Vorstände stärker in die persönliche finanzielle Verantwortung nehmen. Was bisher in der D&O-Versicherung der Unternehmen eher die Ausnahme war, ist nun die Regel:
Ein Pflicht-Selbstbehalt von 10% des Schadens, maximal dem 1,5fachen der Festvergütung des Vorstandsmitgliedes.
Deshalb und aufgrund einer möglichen Kumulation bei mehreren Verstößen ist die Gefahr einer persönlichen Inanspruchnahme künftig deutlich höher. Gegen dieses Risiko können sich die Vorstände aber auf eigene Kosten versichern.
Es gibt mittlerweile Versicherer, die dieses Risiko mit einer einfachen und praktikablen Lösung absichern mit einem Pauschalbetrag von wenigen hundert Euro kann jedes Vortandsmitglied dieses Risiko für dich selbst absichern. Der Vertrag bedarf keiner jährlichen Anpassung und auch Veränderungen der Bezüge brauchen nicht gemeldet zu werden. Dieses Konzept zeichnet sich durch größtmögliche Transparenz, einfaches Handling und eine besonders attraktive Prämie aus.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.boeck-vm.de
