Liquiditätsfallen im Erbfall durch die Erbschaftssteuerreform

Liquiditätsfallen im Erbfall durch die Erbschaftssteuerreform

Gastbeitrag der Richard Böck Versicherungsmakler GmbH

Richard Böck Maklerbüro

Durch die Erbschaftssteuerreform hat sich die Planbarkeit der Erbschaftssteuerzahllast deutlich erschwert. Ohne entsprechende Vorsorge zu treffen führt dies nicht nur beim Vererben von Unternehmen, sondern in vielen Fällen auch bei Immobilienvermögen dazu, dass Liquiditätsprobleme entstehen. Gerade im Immobilienvermögensbereich hat sich die erbschaftssteuerliche Bemessungsgrundlage deutlich erhöht, dadurch dass die am Verkehrswert orientierte Bewertung greift.

 

Die Unversehrtheit des Nachlasses ist in Gefahr, falls den jetzt durch die Erbschaftssteuerreform noch erhöhten Risiken nicht rechtzeitig begegnet wird. Zusätzlich droht den Erben in einzelnen Fällen die persönliche Insolvenz.

 

Durch das neue Erbschaftssteuergesetz besteht beim Vererben von Betriebsvermögen die Möglichkeit der Regelverschonung, bei der bei einer Behaltensfrist von fünf Jahren nur 15% des Wertes des Unternehmens der Erbschaftssteuer unterliegt. Die Problematik besteht jedoch bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der Regelverschonung, wenn z.B. die Lohnsummenregelung nicht eingehalten wird. Dann droht eine hohe Nachversteuerung.

 

Bei Immobilienvermögen wird die erheblich höhere Steuerlast durch die Verkehrswertregelung unterschätzt. Nicht unberücksichtigt werden dürfen auch die sonstigen finanzwirtschaftlichen Risikofaktoren eines Erbfalls: wie z.B. Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche, Auszahlung von Erben und Drittgesellschaftern.

 

Durch ein spezielles Versicherungskonzept kann ab sofort und lebenslang der Liquiditätsbedarf in vertraglich vereinbartem Umfang bis zur Höhe der erwarteten Erbschaftssteuer abgesichert werden, wodurch generationsübergreifend die Werte der Familie erhalten bleiben.

 

Im Vordergrund steht dabei nicht ein Steuersparmodell, sondern die Risikoabsicherung, wodurch durch Zahlung eines festen Jahresbeitrages die Erbschaftssteuerlast zu einem unbekannten Zeitpunkt abgesichert wird.

 

Gerne beraten wir Sie dazu, wie größere Vermögenswerte, die weit über den jetzt angehobenen Freibeträgen liegen, abgesichert werden können. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.boeck-vm.de.