Drei-Jahres-Frist für den Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) soll wegfallen
Frist für den Wechsel in die PKV soll wegfallen
Gastbeitrag der Richard Böck Versicherungsmakler GmbH
Das „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“, das jetzt als Referentenentwurf vorliegt, sieht vor, dass Arbeitnehmer künftig nicht mehr in drei aufeinander folgenden Jahren die jeweils gültige Jahresentgeltgrenze (JAEG) überschreiten müssen um versicherungsfrei zu sein. Ein Wechsel in die PKV soll ab Januar 2011 wieder möglich werden, wenn der gesetzlich Versicherte ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze (im Jahr 2010 EUR 49.950,00) lag und voraussichtlich auch 2011 über der dann gültigen Pflichtgrenze liegen wird.
Die neue Pflichtversicherungsgrenze 2011 könnte krisenbedingt eventuell sogar sinken
(EUR 49.500,00 sind in der Diskussion), was ein Novum in der gesetzlichen Krankenversicherung darstellen würde.
Ein Wechsel in die PKV würde, sollte der Referentenentwurf am 22.09. im Kabinett beschlossen und Anfang Dezember im Bundestag verabschiedet werden, zukünftig also wieder nach einmaligem Überschreiten der JAEG möglich sein. Mit dieser Neuregelung wird die Rechtslage, die vor dem 01.04.2007 galt, wieder hergestellt, wonach die Krankenversicherungspflicht eines Arbeitnehmers mit Ablauf des Kalenderjahres endet, in dem die JAEG überschritten wird.
Kurz gesagt: Per 31.12.2010 werden alle Arbeitnehmer versicherungsfrei, die in den Jahren 2009 oder 2010:
- eine Gehaltserhöhung erhalten haben, mit der die JAEG überschritten wurde
- mit einem Einkommen über der JAEG erstmals berufstätig geworden sind
- von einer Selbständigkeit in eine Arbeitnehmerbeschäftigung mit einem Einkommen über der JAEG wechselten.
Alle diese Arbeitnehmer brauchen die Dreijahresfrist also nicht mehr zu erfüllen; für sie endet die Versicherungspflicht zum 31.12.2010.
Da die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich zum Januar 2011 angehoben werden, ist die Befürchtung der gesetzlichen Krankenversicherer, einen erheblichen Verlust an Gutverdienern zu erleiden, nicht unbegründet. Insbesondere für jüngere männliche Gutverdiener ist mit einem Wechsel in die PKV meist ein erheblicher finanzieller Vorteil verbunden. An dem insgesamt niedrigeren Beitrag partizipiert auch der Arbeitgeber über den niedrigeren Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung.
Hinweis: Noch handelt es sich bei der geplanten Neuregelung nur um einen Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium, der noch keinerlei Gesetzeskraft hat.
Sollte ein Wechsel in die PKV für Sie oder gut verdienende Mitarbeiter von Interesse sein, beraten wir Sie gerne weitergehend.
Kontaktdaten erhalten Sie unter: www.boeck-vm.de
