Vorteile einer Multiline-Police für Ihr Unternehmen

Vorteile einer Multiline-Police für Ihr Unternehmen

Gastbeitrag der Richard Böck Versicherungsmakler GmbH

Richard Böck MaklerbüroVersicherungsgesellschaften versuchen in der Regel mit Ihren Kunden möglichst viele Einzelverträge zu vereinbaren, in denen die versicherten Gefahren, die versicherten Sachen und die Versicherungssummen möglichst spezifiziert dargestellt werden, um im Schadensfall leicht feststellen zu können, ob eine Unterversicherung besteht oder vielleicht sogar verschiedene Gefahren überhaupt nicht mitversichert gelten. Dies kann weitgehend vermieden werden durch die Vereinbarung von so genannten „Multiline-Konzepten“, die einen recht umfassenden Versicherungsschutz bieten und bei denen üblicherweise keine konkreten Versicherungssummen für die einzelnen Versicherungspositionen festgelegt werden, sondern nur Höchstentschädigungen. Die Beitragsberechnung erfolgt bei diesen Multiline-Konzepten nicht mehr, wie dies bei den Einzelverträgen der Fall ist, nach der Höhe der Versicherungssummen, sondern aufgrund von Parametern wie zum Beispiel dem Jahresnettoumsatz oder der Größe der Verkaufsfläche.

 

Je detaillierter und konkreter die Versicherungssummen und versicherten Gefahren in einem Einzelvertrag benannt sind, desto einfacher ist es, für einen Versicherer Leistungsansprüche im Schadenfall zu mindern oder gar auszuschließen, zum Beispiel durch den Nachweis einer Unterversicherung. So ist es für Unternehmer zum Beispiel sehr schwierig, den korrekten Wert für die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung zum Neuwert zu bestimmen, denn dieser Wert lässt sich weder aus der Bilanz entnehmen, noch ist er einfach über ein Anlagenverzeichnis zu ermitteln. Auch im Bereich der Versicherungssumme für die Warenwerte ergibt sich häufig die Situation, dass Inventurwerte zugrunde gelegt werden und diese ggf. saisonale Schwankungen im Wert des Warenlagers nicht berücksichtigen. Wenn dann ein Schaden zu Spitzenzeiten eintritt, entsteht eine Unterversicherung.

 

Derartige Probleme können durch die Vereinbarung von „Multiline-Konzepten“ vermieden werden, bei denen ausreichende Höchstentschädigungen zugrunde gelegt werden und der Beitrag nicht mehr anhand der Versicherungssummen ermittelt wird, sondern anhand anderer Parameter wie zum Beispiel dem Jahresumsatz oder der Verkaufsfläche.

 

Trotzdem ist auch der Abschluss von „Multiline-Konzepten“ kein Allheilmittel, denn auch hier gibt es erhebliche Leistungsunterschiede, was zum Beispiel die versicherten Gefahren, die mitversicherten Nebenrisiken und/oder die Höhe der Entschädigungsgrenzen betrifft. Es ist deshalb wichtig, auch derartige Konzepte genau zu überprüfen. Eine derartige Überprüfung oder auch die Unterbreitung von Vorschlägen nehmen wir gerne für Sie vor.

Kontaktdaten erhalten Sie unter www.boeck-vm.de.