Beschwerden über Versicherer sind oft erfolgreich
Beschwerden über Versicherer sind oft erfolgreich
Gastbeitrag der Richard Böck Versicherungsmakler GmbH
Beschwerden über unzureichende Leistungen bei einem Kfz-Schaden oder aber auch Schwierigkeiten bei der Kündigung einer Lebensversicherung führen immer mehr dazu, dass Versicherte eine Beschwerde einreichen. Sie müssen dabei häufig einen langen Atem haben, doch liegen die Erfolgsaussichten im Bereich der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Kfz-Versicherung immerhin bei etwa 40%, wie der Ombudsmann der Versicherungen, Herr Günter Hirsch, der Zeitung Tagesspiegel mitteilte. Sollte ein Versicherungsunternehmen auf eine Beschwerde nicht zufriedenstellend reagieren, so bleibt dem Versicherten die Möglichkeit, seine Beschwerde an den Ombudsmann weiterzuleiten. Wenn Sie weitere Informationen dazu wünschen, können Sie diese über www.boeck-vm.de erhalten.
Während bei Sachversicherungen die Erfolgsaussichten beinahe bei 40% im Beschwerdefall liegen, sind im Bereich der Lebensversicherung hingegen nur ungefähr 14 % der Beschwerden erfolgreich. Nach Ansicht von Günter Hirsch, dem Ombudsmann der Versicherungen, liegt dies daran, dass viele kritische Anfragen im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung auf einer gewissen Unkenntnis in diesen oftmals sehr komplexen Versicherungsprodukten basieren.
Der erste Schritt einer Beschwerde sollte immer die direkte Eingabe beim betreffenden Versicherungsunternehmen sein. Dabei sollte die Beschwerde schriftlich an die Geschäftsleitung gerichtet werden. Im nächsten Schritt kann vom Versicherten auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeschaltet werden. Die BaFin kann beispielsweise prüfen, ob sich ein Versicherungsunternehmen rechtlich korrekt gegenüber seinen Kunden verhält oder ob möglicherweise aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen den Versicherer zu ergreifen sind.
Eine Beschwerde über eine Versicherungsgesellschaft, die an die BaFin geleitet wird, sollte Informationen über die Art der Versicherung beinhalten, ebenso die Versicherungsnummer und Kopien des Schriftwechsels mit dem Versicherer sowie Vertragsunterlagen und die für den Vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Neben der BaFin kann sich der Versicherte auch an den Ombudsmann wenden, da sich die meisten Versicherungsunternehmen diesem privaten Streitschlichter unterworfen haben. Für die Versicherungsnehmer ist dieses Verfahren kostenlos bis auf ihren Aufwand (Porto, Telefon, dgl.)
BaFin und Ombudsmann sind gute Möglichkeiten, die oft kostenintensive Klärung vor Gericht zu vermeiden. Sollte der Versicherte mit der Entscheidung des BaFin oder des Ombudsmannes nicht einverstanden sein, so bleibt ihm trotzdem noch die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung.
